Regeln & Strukturen

Die Kongregation von den Heiligsten Herzen Jesu und Mariens und der ewigen Anbetung des Allerheiligsten Altarsakramentes ist eine apostolische Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts. Das bedeutet, sie wirkt weltweit und ist gegenüber den einzelnen Bischöfen eigenständig.

Die Mitglieder sind nicht an ein bestimmtes Haus gebunden, sondern an eine Provinz mit mehreren Niederlassungen und Aufgabenbereichen. In bestimmten Zeitabständen wechseln die Mitbrüder ihren Einsatzort und ihre Aufgabe.

Die höchste Leitungsinstanz einer Provinz ist das Provinzkapitel, das in der Regel alle drei Jahre abgehalten wird und aus gewählten Delegierten zusammengesetzt ist. Das Kapitel überprüft das Leben und Wirken der Provinzgemeinschaft, setzt Prioritäten, trifft wichtige Entscheidungen und beschließt Richtlinien für die Gemeinschaft.

Die ordentliche Autorität in einer Provinz wird von der Provinzleitung ausgeübt, die vom Provinzialoberen und seinem Rat gebildet wird. Der Provinzialobere und die vier Ratsmitglieder werden vom Kapitel für einen begrenzten Zeitraum gewählt und sind höchstens 9 Jahre im Amt.

Die verschiedenen Provinzen der internationalen Gemeinschaft arbeiten in Konferenzen zusammen, und die Provinzoberen treffen sich regelmäßig. Alle 6 Jahre findet das Generalkapitel mit Delegierten aus allen Provinzen statt. Dieses Kapitel ist die höchste Instanz der Ordensgemeinschaft; es wählt auch den Generaloberen und dessen Rat. Diese bilden die Generalleitung, die für die Leitung der gesamten Kongregation zuständig ist.

Um die Gemeinschaft in ihrem Leben und Wirken zusammenzuhalten und zu stärken, ist es notwendig, dass Brüder neben ihren apostolischen Aufgaben auch Dienste für die Gemeinschaft ausüben.